Erste Schritte - das Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig und vertraulich. Wir klären Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen an die Therapie. Wir besprechen die Rahmenbedingungen und den Ablauf einer Psychotherapie.
Eine Einheit dauert 50 Min.
Die Dauer und die Häufigkeit der Therapie erörtern wir im Erstgespräch. Je nach Anliegen und Ziel der Therapie gestalten wir einen individuellen Behandlungsplan, an welchem sich der weitere Therapieverlauf orientiert.
Die Paartherapie dauert 90 Min.
Auch hier beginnen wir mit einem Erstgespräch, wo wir Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen als Paar an die Therapie besprechen.
Der weitere Verlauf gleicht dem der Einzeltherapie, mit der Außnahme, dass sie gemeinsam als Paar zu den Therapiesitzungen kommen.
Das Erstgespräch bietet die Gelegenheit, uns gegenseitig kennenzulernen. Sie haben die Möglichkeit, in Ruhe Ihre aktuellen Themen und Anliegen zu schildern, und ich gebe Ihnen einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise. Gemeinsam besprechen wir, wie eine mögliche Zusammenarbeit aussehen könnte, welche Ziele Sie haben und welche Therapieform am besten zu Ihnen passt.
Das Erstgespräch dient nicht nur dem Kennenlernen, sondern auch der Klärung, ob die Chemie zwischen uns stimmt und ob Sie sich in meinem therapeutischen Raum sicher und verstanden fühlen.
Ich gewährleiste Ihnen, dass alle Informationen die Sie mit mir teilen, selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Ähnlich wie Ärzt:innen oder Psycholog:innen unterliegen wir einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht.
In einem respektvollen und sicheren Rahmen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Themen offen anzusprechen.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich verpflichtet nach dem Österreichischen Psychotherapiegesetz zu handeln.
Ich befinde mich am Ende meiner Ausbildung zur Psychotherapeutin, sprich im Supervisionsstatus (Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision). Dies befähigt und berechtigt mich selbstständig Psychotherapie auszuüben. Allerdings bin ich verpflichtet meine Tätigkeit laufend mit erfahrenen Lehrtherapeut:innen zu reflektieren.
Falls Sie eine gebuchte Stunde – unabhängig vom Grund – nicht einhalten können, aber rechtzeitig, d.h. bis 24 Stunden vorher absagen, wird die Sitzung nicht verrechnet. Falls Sie danach oder gar nicht absagen wird die Stunde zur Gänze verrechnet. Bei Zuspätkommen ist es leider nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision kann ich Ihnen keinen Kassenplatz anbieten. Meine Leistungen sind privat und können somit nicht zur Refundierung eingereicht werden- mit Ausnahme privater Krankenversicherungen. Dies wurde bei der Honorargestaltung berücksichtigt.
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